Der Journalistenkollektivvertrag sieht einige Besonderheiten wie automatische Gehaltsvorrückungen alle fünf Jahre vor, die sogenannten Quinquennien - beginnend mit 10 Prozent, über die Jahre wird das Mehr immer weniger. Für den ORF gelten eigene Kollektivverträge - und zwar gleich eine Handvoll unterschiedliche. Dort gibt es alle zwei bis drei Jahre Vorrückungen, sogenannte Biennien und Triennien

Das Wichtigste

  • Der Journalisten-Kollektivvertrag wurde 2013 grundlegend neu gefasst. Erklärtes Ziel: Bisher in anderen Kollektivverträgen angestellte Journalistinnen und Journalisten etwa von Onlineplattformen in den Kollektivvertrag zu holen und gleiche Bedingungen zu schaffen.
  • Der Kollektivvertrag gilt allerdings nur für tägliche und wöchentliche Kaufzeitungen, die der Zeitungsverband VÖZ vertritt, nicht aber für Gratiszeitungen.
  • Die Quinquennien werden nach dem Journalisten-KV von 2013 gestaffelt wirksam. Das erste beträgt 10 Prozent, wird aber schon ab dem zweiten Jahr in zweimal 3 und zweimal 2 Prozent Steigerung ausbezahlt. Das zweite und dritte Quinquennium beträgt seither 8 Prozent wird ab in jährlich viermal 2 Prozent mehr wirksam. Das fünfte Quinquennium bringt 4 Prozent mehr, alle weiteren je 1 Prozent.
  • Bis 2013 brachten die Quinquennien zweimal 10, zweimal 8, zweimal 6 und dann 4 Prozent mehr.
  • Für Redakteursaspiranten im ersten Jahr sieht der Kollektivvertrag zumindest 2363,84 Euro monatlich vor, für Redakteure im ersten Jahr 2.538,07 Euro - Stand 2020, die aktuellen Tariflisten veröffentlicht etwa der Zeitungsverband unter diesem Link jährlich.
  • Bis 2013 hatten Journalistinnen und Journalisten 15 Monatsgehälter, seither sind es 14. Bei Altverträgen wurde das 15. zunächst auf 13. und 14. aufgeteilt. Sie erhalten aber nur eine halbe jährliche Kollektivvertragserhöhung, bis das 15. Gehalt durch die Differenz "abgeschmolzen" ist.
  • Für Journalisten gilt eine Fünftagewoche mit insgesamt 38 Stunden, für Samstage, Sonntage und Feiertage gibt es laut KV Zuschlage.
  • Der Journalisten-KV sieht 30 Urlaubstage im Jahr vor, nach zehn Jahren 39 Tage (Altverträge: 41).

Allein für dieses Lexikonstichwort lohnt sich der Bezahlteil nicht. Mehr zum Thema etwa unter Journalisten und Journalistinnen und Journalistengesetz

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