Ein bürgerlicher Medienmanager wird 2019 in zweiter Instanz rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er alkoholisiert bei einem Motorboot-Manöver am 2. Juni 2017 den Rückwärtsgang einlegt, um einen über Bord gegangenen Freund aus dem Wasser zu holen. Arm und Kopf geraten in die Schiffsschraube. Er ist – erfolgreich und mit einigem Aufwand – bedacht, dass sein Name nicht in Zusammenhang mit der Verurteilung veröffentlicht wird.

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Am 2. Juni 2017 steigen vier Freunde nach einem feucht-fröhlichen Mittagessen am Wörthersee in ein 335 PS starkes Motorboot (Malibu Response TXI), gechartert von einem Unternehmer, der dem ORF das mobile Studio für Guten Morgen Österreich vermietet. Einer der vier, ein Medienmanager, steuert das Boot. Bei einem sogenannten Power-Turn-Manöver fällt sein Freund aus dem Boot. Und der Fahrer legt den Rückwärtsgang ein, um den Kumpel aus dem Wasser zu holen. Ein No-Go für Motorbootfahrer - und tatsächlich kommt der über Bord Gegangene mit Hand und Kopf in die Schraube. Zu diesem Schluss jedenfalls kommt das Landesgericht Klagenfurt und verurteilt den Fahrer zu zehn Monaten Haft wegen grob fahrlässiger Tötung - bis zu einem Jahr ist es möglich, eine Fußfessel zu beantragen. Am 16. Juli bestätigt das Oberlandesgericht Graz das Urteil und reduziert wegen langer Verfahrensdauer die Strafe um zwei Wochen. Der Medienmanager ist seit dem Vorfall sehr nachdrücklich darum bemüht, dass Medien seine Identität nicht preisgeben.

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