Presserat
Der Österreichische Presserat ist ein freiwilliges Selbstkontrollorgan österreichischer Verlagshäuser. Drei Senate, jeweils von Juristen geleitet, entscheiden, ob gemeldete oder eigenständig aufgegriffene Berichte oder Entwicklungen in österreichischen Medien dem – medienethische Standards formulierenden – Ehrenkodex der österreichischen Presse entsprechen.
Das Wichtigste
- Der Österreichische Presserat ist ein freiwilliges Selbstkontrollorgan der Branche, das aber auch über Medien entscheidet, die den Presserat nicht anerkennen.
- Drei Senate des Presserats entscheiden arbeitsteilig, ob gemeldete oder eigenständig aufgegriffene Berichte dem Ehrenkodex der österreichischen Presse entsprechen.
- Der Ehrenkodex setzt medienethische Regeln und Maßstäbe für die Berichterstattung, durchaus vergleichbar dem Medienrecht (Mediengesetz): Da geht es etwa um Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit der Recherche und Darstellung, um Unterscheidbarkeit von Bericht und Kommentar, zur Kenntlichkeit von Fotomontagen und Bildbearbeitung, zur klaren Trennung wirtschaftlicher und redaktioneller Interessen und Inhalte, um das Verbot von Einflussnahme, den Schutz von Identität, Privatsphäre insbesondere von Kindern und Jugendlichen, von Opfern strafbarer Handlungen und ihrer Verwandten und mutmaßlichen Tätern, um Schutz vor Diskriminierung und "Pauschalverunglimpfung", um die Lauterkeit der Recherche, um Transparenz von Tests (Auto, Reise, Gastro...) und ihre Einordnung.
- Verurteilungen gibt es nur im sprachlich-moralisch-medienethischen Sinne, aber natürlich nicht im juristischen.
- Die einzige Sanktion des Presserats: Medien(unternehmen), die den Presserat anerkennen und sich beteiligen, müssen Entscheidungen, die sie betreffen, veröffentlichen.
- Wer sich als Betroffener an den Presserat wendet, muss – Stand 2020 – mit Erklärung darauf verzichten, in derselben Sache auch medienrechtlich gegen das jeweilige Medium vorzugehen. Erklärung für die Regelung (grob zusammengefasst): Betroffene sollen nicht mit Befunden des Selbstkontrollorgans vor Gericht argumentieren.
- Am häufigsten verurteilte der Presserat (2020): Österreich/Oe24, gefolgt von der vormaligen Nummer 1 Kronen Zeitung, Heute, dem (vorsichtig formuliert) sehr weit rechtsaußen stehenden Wochenblick und den Bezirksblättern (RMA).
- Den Presserat erkennen bisher (Stand Anfang 2021) jedenfalls diese Tageszeitungen nicht an: Heute und Kronen Zeitung.
- Bei Österreich/Oe24 ist das nicht ganz so einfach: Österreich erkannte den Presserat 2017 an (der damalige Medienminister Thomas Drozda, SPÖ, plante damals Presserat als Bedingung für Presseförderung, umgesetzt wurde das bisher nicht). Damals hießen sowohl die Kauftageszeitung als auch die Gratisvariante der Fellner-Zeitung noch Österreich, also geht der Presserat davon aus, dass auch nach der Umbenennung von Österreich gratis in Oe24 mit Ende Juni 2018 noch beide Mitgliedsmedien sind (auch wenn sie in unterschiedlichen Firmen erscheinen). Vor allem, seit 2020 auch für Oe24.at eine Verpflichtungserklärung für den Presserat abgegeben wurde. 2021, als der Presserat die Terrorvideos in einer Entscheidung auch Oe24.at zurechnet, obwohl sie laut Fellners nur auf Oe24TV gelaufen sind, kündigt Wolfgang Fellner eine Klage und Austritt an.
- Entscheidungen des Presserats (aus meiner Sicht wesentliche) finden Sie künftig in kurzen Auszügen im Lexikonstichwort Presserat: Fälle und Entscheidungen (noch in Arbeit).
Lexikonstichwort in Arbeit. Alleine dafür lohnt sich der Bezahlzugang (vorerst) nicht.
Das Letzte: Updates zum Ein-/Ausklappen
- 1. Mai 2021
„Heute“ und „Heute.at“ treten dem Presserat bei - Heute und Heute.at treten mit 1. Mai 2021 dem österreichischen Presserat bei. Sie anerkennen damit den Ehrenkodex für die österreichische Presse und verpflichten sich, Entscheidungen des Presserats über die eigene Berichterstattung zu veröffentlichen. In der Statistik der vom Presserat festgestellten Verstöße 2020 liegt Heute mit 3 weit hinter Österreich/Oe24 mit 17 und der Krone mit 11. Die Krone beteiligt sich bisher nicht am Presserat, eines ihrer Redaktionsmitglieder entscheidet aber, entsandt von der Journalistengewerkschaft, in einem der drei Senate mit.