Der Journalistenkollektivvertrag sieht automatische Gehaltsvorrückungen alle fünf Jahre vor, die sogenannten Quinquennien - beginnend mit 10 Prozent, über die Jahre wird das Mehr immer weniger. Für den ORF gelten eigene Kollektivverträge - und zwar gleich eine Handvoll unterschiedliche. Dort gibt es alle zwei bis drei Jahre Vorrückungen, sogenannte Biennien und Triennien

Das Wichtigste

  • Der Journalisten-Kollektivvertrag wurde 2013 grundlegend neu gefasst. Erklärtes Ziel: Bisher in anderen Kollektivverträgen angestellte Journalistinnen und Journalisten etwa von Onlineplattformen in den Kollektivvertrag zu holen und gleiche Bedingungen zu schaffen.
  • Der Kollektivvertrag gilt allerdings nur für tägliche und wöchentliche Kaufzeitungen, die der Zeitungsverband VÖZ vertritt, nicht aber für Gratiszeitungen.
  • Die Quinquennien werden nach dem Journalisten-KV von 2013 gestaffelt wirksam. Das erste beträgt 10 Prozent, wird aber schon ab dem zweiten Jahr in zweimal 3 und zweimal 2 Prozent Steigerung ausbezahlt. Das zweite und dritte Quinquennium beträgt seither 8 Prozent wird ab in jährlich viermal 2 Prozent mehr wirksam. Das fünfte Quinquennium bringt 4 Prozent mehr, alle weiteren je 1 Prozent.
  • Bis 2013 brachten die Quinquennien zweimal 10, zweimal 8, zweimal 6 und dann 4 Prozent mehr.

Allein für dieses Lexikonstichwort lohnt sich der Bezahlteil nicht. Mehr zum Thema etwa unter den Stichwörtern Kollektivvertrag (Journalistinnen, Journalisten) und Journalisten und Journalistinnen und Journalistengesetz

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