Das erste türkis-grüne Regierungsprogramm vom Jänner 2020 verspricht, zuallererst Freiheit und Unabhängigkeit der Medien zu achten, den ORF unabhängig zu finanzieren, Medienförderungen und öffentliche Inserate zu überprüfen, ORF und Private zur Zusammenarbeit zu verpflichten, digitale Innovation zu fördern und Hass und Desinformation im Netz zu bekämpfen. Und: Statt des Amtsgeheimnisses und der Amtsverschwiegenheit soll es ein einklagbares Recht auf Informationsfreiheit geben. Ein Recht auf Information würde ja eigentlich reichen. Bei Regierungsprogrammen gilt die Faustformel: Mal sehen.

Das Wichtigste

  • Das Medienkapitel beginnt mit einem Bekenntnis zu einer "Medienpolitik, die Grundwerte wie Pluralismus, Unabhängigkeit, Medien- und Pressefreiheit sowie Innovation sicherstellt und fördert." Das gab's bei ÖVP/FPÖ 2017 nicht.
  • Aber darüber sollte man nicht vergessen: Ressortzuständig für Medien ist nun in der Koalition von ÖVP und Grünen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Und Kanzlerbeauftragter für Medienfragen im Bundeskanzleramt wird Gerald Fleischmann, Kurz' langjähriger Pressemann auch für's Grobe. Fleischmann, die Schlüsselfigur der Message Control in der ÖVP-FPÖ-Regierung, bleibt für die Kommunikation der ÖVP in der Regierung zuständig und stellvertretender Kabinettschef von Kurz.
  • Mit diesem Schlüsselfaktor im Hinterkopf weiter im türkis-grünen Regierungsprogramm: Der ORF soll "unabhängig" finanziert werden – die FPÖ wollte unbedingt die GIS abschaffen, die ÖVP schien einer Finanzierung des ORF aus dem Budget nicht abgeneigt. Soll (aus Grüner Sicht) heißen: GIS oder Haushaltsabgabe.
  • Der ORF soll nun "gesetzlich" zur Zusammenarbeit mit privaten Medien verpflichtet werden, das ist ein bisschen deutlicher als 2017 in türkisblau. Zugleich soll – wörtlich – ein "ORF-Player" ORF und Private zusammenbringen, also eine ORF-Streamingplattform.
  • Das ORF-Archiv soll nun für Bürgerinnen und Bürger zugänglich werden, Public Value gestärkt, ORF 3 klarer Kultursender werden.
  • Amtsgeheimnis und Amtsverschwiegenheit sollen einem einklagbaren "Recht auf Informationsfreiheit" weichen (mit einigen Ausnahmen).
  • Medienförderungen und öffentliche Inserate sollen überprüft werden und womöglich einheitlichere Regeln bekommen.
  • Die republikseigene Wiener Zeitung soll zwar Pflichtinserate "in Papierform" verlieren, aber "als Marke" weiterbestehen und ein "neues Geschäftsmodell" finden.
  • Strafen für Verletzungen des Identitätsschutzes sollen erhöht werden.
  • Das Regierungsprogramm nimmt sich auch Maßnahmen gegen Hass und Desinformation im Netz vor.

In diesem Lexikonstichwort finden Sie noch die medienrelevanten Passagen aus dem Regierungsübereinkommen von ÖVP und Grünen im Wortlaut. Updates zur Entwicklung der Medienpolitik. Und Links zu Medienthemen in den Regierungsübereinkommen davor seit 2000.

Das Letzte: Updates zum Ein-/Ausklappen

Am 28. Jänner 2022 recherchieren Profil und ZiB 2 des ORF zu ihnen zugespielten, bisher geheimen Sidelettern von ÖVP unter Sebastian Kurz und FPÖ unter Heinz-Christian Strache zu ihrem Koalitionsabkommen etwa über Posten im Verfassungsgerichtshof und über die künftige ORF-Finanzierung (Budget statt GIS) sowie über Besetzungen und Besetzungsschlüssel für den ORF-Stiftungsrat, die ORF-Geschäftsführung und Führungsjobs wie Channel Manager, Channel-Chefredakteure (großteils umgesetzt) sowie Hauptabteilungsleiter im – laut Verfassungsgesetz unabhängigen – ORF. Ex-ORF-General Alexander Wrabetz bestätigt in der Folge wunschgemäße Besetzungen, um den ORF insgesamt zu sichern, erklärte er. Die Reaktion auf diese Recherchen trägt die Handschrift der Kommunikationspolitik um Ex-Kanzler und Ex-ÖVP-Chef Kurz: An Oe24 werden an diesem 28. Jänner 2022 bisher ebenfalls geheim gehaltene Sideletter von ÖVP und Grünen über Besetzungsschlüssel im Stiftungsrat und in der ORF-Geschäftsführung geleaked (über deren Inhalte nicht nur ich im Standard seit Koalitionsbeginn ÖVP/Grüne mehrfach berichtet habe). Es geht um die Regierungsmandate im Stiftungsrat (fünf ÖVP, zwei von der ÖVP ausgesuchte "unabhängige", die allerdings an Fraktionssitzungen der ÖVP teilnehmen, und zwei Grüne) sowie um den Schlüssel für die Generals- und Direktorinnenwahl 2021 (General und zwei Direktoren im Sinne der ÖVP, zwei dürfen die Grünen nominieren). Mehr unter dem Lexikonstichwort Sideletter.
Die Regierung reagiert ab 15. März 2020 mit einer gewaltigen Werbekampagne auf Werbeausfälle bei Österreichs Medienhäusern als Corona-Folge ("Schau auf dich, bleib zuhause"). Kolportiertes Volumen: 15 Millionen Euro. 2019 gab die Regierung insgesamt für Werbung rund 25 Millionen Euro aus. Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Zeitungsverbandes VÖZ spricht im Ö1-Mittagsjournal (28. März 2020) von Stornoraten im Bereich von 40 bis 50 Prozent und Ausfällen von rund 40 Millionen Euro bei Österreichs Zeitungen, Zeitschriften und Fachzeitschriften. Verleger rufen nach Sonderförderungen für Druck und Vertrieb und schicken ihre Medienunternehmen reihenweise ab April 2020 in Kurzarbeit.

ÖVP und Grüne 2020: Medienthemen im Regierungsprogramm im Wortlaut

Hier finden Sie das Medienkapitel und medienrelevante Passagen anderer Kapitel im Regierungsprogramm der ÖVP/Grüne-Koalition im Wortlaut. Ich habe im Originaltext Themen (fett) hervorgehoben.

Ich beginne mit dem Medienkapitel und baue an den inhaltlich passenden Stellen auch Passagen aus anderen Kapiteln (kenntlich) ein. 

Weitere medienrelevante Passagen folgen (mit Hinweis, wo sie im Regierungsprogramm stehen). Ich habe medienrelevant diesmal ein bisschen weiter gefasst als bei meinem Blick auf frühere Regierungsprogramme, insbesondere zur digitalen Welt.

Wenn Sie noch medienrelevante Passagen finden, die hier fehlen – lassen Sie es mich bitte wissen.

Das Medienkapitel

Wir bekennen uns zu einer Medienpolitik, die Grundwerte wie Pluralismus, Unabhängigkeit, Medien- und Pressefreiheit sowie Innovation sicherstellt und fördert. Zusätzlich sehen wir es als zentrale Aufgabe, auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung zu reagieren. Digitale Technologien verändern die Art und Weise, wie Inhalte produziert, verbreitet und konsumiert werden. Das birgt Chancen, aber auch große Herausforderungen, die völlig neue Antworten und Ansätze erfordern.

Österreichische Medien sehen sich einem ungleichen Wettbewerb mit international agierenden Plattformen ausgesetzt. Hier braucht es dringend faire Rahmenbedingungen, damit österreichische Medienunternehmen konkurrenzfähig bleiben. Klar ist: In der digitalen Welt müssen die gleichen Prinzipien gelten wie in der realen Welt! Gerade auch im Kampf gegen Hass und Gewalt im Netz müssen international agierende Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Medien tragen zur Information und Aufklärung maßgeblich bei. Wir sehen es als unsere Aufgabe, ein Medienangebot mit österreichischen und internationalen Inhalten für unser Land und seine Bevölkerung, unter anderem durch Berücksichtigung und Stärkung des „Public Value“, sicherzustellen. Österreich ist dabei mit einem zehnmal so großen, gleichsprachigen Nachbarn und digitalen Weltmarktführer konfrontiert. Die Tragfähigkeit und der kreative Output österreichischer Medien sowie Produzentinnen und Produzenten muss daher in seiner Vielfalt erhalten und gefördert werden, um eigenständige österreichische Inhalte weiterentwickeln zu können. Dafür braucht es eine Stärkung des dualen Rundfunksystems unter Berücksichtigung des nichtkommerziellen Sektors, zum Beispiel durch Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Rundfunk- und Fernsehunternehmen im Zusammenhang mit Internetplattformen sowie anderen digitalen Angeboten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dabei an die medialen Anforderungen der Zeit angepasst und die dafür notwendige, unabhängige Finanzierung erhalten.

Österreichischen und Europäischen Medienstandort stärken

Förderwesen weiterentwickeln

  • Schaffung eines Medienfonds (AVMD-Richtlinie nutzen), Ziele der Mittelverwendung definieren
  • Umsetzung Copyright-Richtlinie – Schutz geistigen Eigentums
  • Reform der Verwertungsgesellschaften im Interesse der Künstlerinnen und Künstler sowie anderer Urheberinnen und Urheber
  • Digitalisierungsförderung – Geld für Wandel: projektbezogene Förderung nach festgelegten Kriterien
  • Prüfung aller medienrelevanten Gesetze mit dem Ziel einer Harmonisierung und Vereinfachung
  • Überprüfung der derzeitigen Vergabe- und Förderkriterien
  • Überprüfung der Kriterien der Inseratenvergabe der öffentlichen Verwaltung und staatsnaher Unternehmen
  • Überprüfung des Medientransparenzgesetzes
  • Überprüfung der Dotierung des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds (NKRF) mit dem Ziel einer Erhöhung im Hinblick auf Entwicklung innovativer Medienformen.

Kampf gegen Hass im Netz

  • Große Plattformen – Löschung von rechtswidrigen Inhalten, wirksame Beschwerdeverfahren, klar definierte Verantwortliche

Schutz vor Desinformation

Wirtschaftliche Kooperation ermöglichen – Überprüfung des Wettbewerbsrechtes hinsichtlich kartellrechtlicher Bestimmungen in der Medienlandschaft

Einsatz für zeitgemäße europäische Regulierung – Überarbeitung der E‑Commerce-Richtlinie

Neues Geschäftsmodell der Wiener Zeitung mit dem Ziel des Erhalts der Marke – Serviceplattformen des Bundes bündeln

Zur Wiener Zeitung im Kapitel Standort, Entbürokratisierung und Verwaltung wörtlich:

Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung abschaffen

Kooperation der dualen Medienlandschaft – Medienstandort Österreich stärken

Wir stehen für einen unabhängig finanzierten öffentlich rechtlichen Rundfunk. Notwendig ist die gesetzliche Verankerung der stärkeren Zusammenarbeit zwischen ORF und Privaten sowie die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Auftrags an das digitale Zeitalter unter Berücksichtigung der europarechtlichen Rahmenbedingungen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf regionale Vielfalt gelegt werden soll.

Gemeinsamer ORF-Player zwischen ORF und Privaten mit öffentlich- rechtlich relevanten Inhalten und nach Etablierung der Plattform Einbeziehung weiterer öffentlicher Einrichtungen

Europäische Kooperationen forcieren

Auf- und Ausbau der Verbreitung der österreichischen Hörfunkangebote, auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auf kostenlosen Podcast-Portalen; zukunftsfähige technische Verbreitung und Teilnahme an Plattformen wie Radioplayer (nach dem Vorbild der BBC) unter Berücksichtigung von Urheber- und Verwertungsrecht

Überprüfung und Überarbeitung des Fernseh-Exklusivrechtegesetzes

ORF-Archiv öffentlich sowie digital zugänglich machen unter Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Erstellung einer Benutzerordnung nach dem Bundesarchivgesetz

Ausbau und Stärkung der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten

Förderung des Medienstandorts Österreich und österreichischer Inhalte

  • Verstärkte Förderung zur Produktion von Inhalten der österreichischen Filmwirtschaft und Creative Industries
  • Aufbau eines Öko-Systems für Innovationen durch enge Verzahnung von Start-ups, Forschungseinrichtungen und öffentlich-rechtlichen sowie kommerziellen Medienanbietern zur Förderung von Innovationen im Bereich VirtualReality (VR), Augmented Reality (AR), der Entwicklung von Algorithmen, Artificial Intelligence (AI), immersive Storytelling, Second Screen Technologien, Personalisierung, Podcasts, Privacy, Voice und SmartAssistants und 5G Broadcast mit dem Ziel, Österreichs internationale Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen

Stärken des „Public Value“

Medienrelevante Passagen in anderen Kapiteln

Nicht in der Reihenfolge des Regierungsübereinkommens. Kapiteltitel/Unterkapitel jeweils als Überschriften.

Kunst & Kultur

Öffentlich-rechtlichen Auftrag im Bereich Kunst und Kultur stärken und klares Profil für ORF 3 als Kultur- und Kunstsender sowie für Ö1 und FM4 im Bereich des Radios.

Abbilden der österreichischen Pop- und Jazzszene im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Verfassung, Verwaltung & Transparenz / Volksgruppen

Bekenntnis zur zeitnahen Erhöhung der Volksgruppenförderung und Absicherung der Medienförderung durch einen eigenen Budgetansatz (ein Publikationsorgan je Volksgruppe)

Bekenntnis zur stärkeren Sichtbarmachung der Volksgruppen im ORF

  • Sicherstellung der Radioprogramme in Volksgruppensprachen
  • Verstärkte Berücksichtigung der Volksgruppen entsprechend den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen des ORF
  • Erweiterung der Fernsehprogrammfläche auf das Programm ORF 3

Verfassung, Verwaltung & Transparenz / Demokratie und Menschenrechte

Österreich wird sich für eine Stärkung von Initiativen auf internationaler Ebene einsetzen, um wirksam Problemen entgegenzutreten, die durch die künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen.

Verfassung, Verwaltung & Transparenz / Kontroll- und Transparenzpaket Informationsfreiheit

Abschaffung des Amtsgeheimnisses/ der Amtsverschwiegenheit

Aufhebung von Art. 20 Abs. 3 und 4 B‑VG

Neu: Einklagbares Recht auf Informationsfreiheit. Richtet sich an:

  • die Organe der Gesetzgebung,
  • die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe,
  • Organe der Selbstverwaltung
  • Organe der Justizverwaltung
  • die Volksanwaltschaft sowie eine vom Land für den Bereich der Landesverwaltung geschaffene Einrichtung mit gleichwertigen Aufgaben wie die Volksanwaltschaft
  • Unternehmen, die der RH Kontrolle unterliegen – mit Ausnahme börsennotierter Unternehmen

Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung (im Verfassungsrang)

  • Informationen von allgemeinem Interesse (einfachgesetzlich zu regeln) sind in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, insbesondere Studien, Gutachten, Stellungnahmen, Verträge ab einem festzulegenden Schwellenwert (Veröffentlichung in angemessener Frist, einfachgesetzlich festzulegen)
  • Schaffung eines zentralen Transparenzregisters

Recht auf Zugang zu Informationen (unabhängig von der Form der Speicherung)

Einschließlich Zugang zu (bereits angelegten) Dokumenten

Kein Informationsrecht, soweit und solange die Geheimhaltung erforderlich und verhältnismäßig ist:

  • aufgrund der Vertraulichkeit personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO,
  • aufgrund außen– und integrationspolitischer Gründe,
  • im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
  • zur Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung,
  • sofern ein erheblicher wirtschaftlicher oder finanzieller Schaden einer Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers droht,
  • zur Wahrung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, sofern diese durch innerstaatliches oder EU-Recht geschützt sind,
  • wegen der Vertraulichkeit von Beratungen von Behörden, sofern eine derartige Vertraulichkeit gesetzlich vorgesehen ist,
  • zum Schutz laufender Ermittlungs‑, Gerichts- und Disziplinarverfahren.

Missbrauchsklausel in Anlehnung an das UIG bzw. Auskunftspflichtsgesetz

Übermittlung der Informationen bzw. Dokumente unverzüglich, jedenfalls binnen 4 Wochen, in begründeten Fällen ist die Frist auf insgesamt 8 Wochen zu verlängern

Gebührenfrei

Rechtsschutz analog zum Umweltinformationsgesetz; Entscheidungsfrist: 2 Monate nach Einlangen, 2 Monate Entscheidungsfrist des Landesverwaltungsgerichts

Verfassung, Verwaltung & Transparenz / Modernes Parteiengesetz als Grundpfeiler für das Funktionieren des demokratischen Staatswesens

Das Regierungsprogramm enthält recht umfangreiche Vorstellungen über Wahlwerbung von Parteien, auch ein medienrelevantes Thema. Zudem Rechnungshofkontrolle von Parteifinanzen.

Pflicht zur Veröffentlichung eines eigenen Rechenschaftsberichts nach definierter Gliederung über die Wahlwerbungsausgaben innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl (RH-Prüfung dann im Rahmen der regulären Prüfung des jährlichen Rechenschaftsberichts)

Fixe und erhöhte Strafen bei Überschreitung der Wahlwerbungsausgaben:

  • 0 ‑10% Überschreitung: 15%
  • 10 – 25% Überschreitung: 50% des 2. Überschreitungsbetrages
  • 25 – 50% Überschreitung: 150% des 3. Überschreitungsbetrages
  • Über 50% Überschreitung: 200% des 4. Überschreitungsbetrages

Ausdrückliche legistische Klarstellung, dass unter Wahlwerbungsausgaben ausschließlich Aufwendungen im Zeitraum vom Stichtag bis zum Wahltag zu verstehen sind (unabhängig von Rechnungs- und Zahlungsterminen)

Evaluierung des neu eingeführten Monitoring-Verfahrens zu den Wahlwerbungsausgaben

Registrierungspflicht für Personenkomitees beim RH (anstatt UPTS) mit Einverständniserklärung der begünstigten Partei; Evaluierung einer Registrierungspflicht auch für „Third Parties“ (z.B. Vereine), deren Ausgaben jenseits eines Freibetrages (z.B. bundesweite Wahlen 7.500 Euro, Gemeinderats- und Landtagswahlen entsprechend niedriger) liegen

Prüfung möglicher gesetzlicher Regelungen, welcher Organwalter für falsche, unrichtige, unvollständige Meldungen die Verantwortung zu tragen hat

Sponsoring und Inserate

Jeweils gesonderter Ausweis von Einnahmen aus Sponsoring und Inseraten bei den einzelnen Organisationseinheiten entsprechend der Rechenschaftsberichte

Erfassung von Inseraten in Medien, deren Medieninhaber eine nahestehende Organisation oder eine Gliederung der Partei ist

Justiz & Konsumentenschutz / Stärkung des Opferschutzes

Bei Verletzung des Identitätsschutzes bzw. bei bloßstellender Berichterstattung über Opfer von Straftaten: Erhöhung der Entschädigungsbeträge im MedienG.

Justiz & Konsumentenschutz / Schutz vor Hass und Gewalt im Netz

Verfolgung von „Hass im Netz“

  • Bündelung der Ressourcen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität für die Staatsanwaltschaften (Spezialzuständigkeit).
  • Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in Kooperation mit dem Innenministerium.
  • Bei Privatanklagedelikten sollte in der StPO für bestimmte Fälle (Hasskriminalität) eine Ermittlungspflicht der Strafverfolgungsbehörden eingeführt werden, weil die Ausforschung zeit- und kostenintensiv ist.

Opferunterstützung bei „Hass im Netz“.

  • Entwicklung von rechtlichen Instrumenten und Möglichkeiten für Betroffene von Hass im Netz, sich effektiv gegen Hass im Netz zur Wehr zu setzen.
  • Forcierung von bundesweiter Vernetzung von damit befassten Stellen.

Prüfung auf Effizienz in der Rechtsumsetzung eines digitalen Gewaltschutz-Gesetzes.

  • Effektive Instrumente, mit denen Betroffene Sperren gegen Accounts beantragen können, die für festgestellte rechtswidrige Äußerungen missbraucht werden.
  • Zwingende Nennung eines Zustellbevollmächtigten für Betreiber internationaler sozialer Netzwerke.

Einsetzung einer ressortübergreifenden Task Force zur effizienten Bekämpfung von Hass im Netz und anderer digitaler Kriminalitätsformen.

Familie und Jugend / Bewusster Umgang mit Medien

Leichterer, kostenloser und freiwilliger Zugang zu Schutzfiltern (z.B. Schutz vor Pornografie und Gewalt)

Bildung, Wissenschaft, Forschung & Digitalisierung / Starke Schulen …

Fokussierung der neuen Lehrpläne auf Kompetenzvermittlung und klare Unterrichtsziele: Als wesentliche Ziele werden das verbindliche Beherrschen der Grundkompetenzen erachtet, die Förderung der Interessen und (Hoch-)Begabungen und die Berücksichtigung von zeitgemäßen Lehrund Lerninhalten wie Klimawandel und ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln, sprachliche Bildung, Wirtschaftsbildung und Financial Literacy, politische Bildung inklusive Staatskunde und Medienkompetenz. Dabei steht die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen immer im Mittelpunkt.

Schülerinnen und Schüler sollen sich in allen Fächern digitaler Technologie für ihren individuellen Lernfortschritt bedienen können. Dazu sollen facheinschlägige Kompetenzen (z.B. Coding/Programmieren) in die betreffenden Lehrpläne eingearbeitet werden.

Erweiterung der digitalen Kompetenzen von Pädagoginnen und Pädagogen: digitale Fachdidaktik in allen Lehramtsstudien verankern sowie Aus‑, Fort- und Weiterbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer

Digitale Kompetenzen“ werden als Unterrichtsprinzip verankert

Flächendeckende Evaluierung der „Digitalen Grundbildung“

Schulinterne Fortbildungen werden ausgebaut, damit die Lehrenden ihre Schülerinnen und Schüler in möglichst kompetenter Weise beim Erwerb von digitalen Kompetenzen begleiten können.

EPUs & KMUs / Rechtssicherheit und Entlastung für Selbstständige und KMUs

Dieser Passus könnte Zeitungsunternehmen in Sachen Zeitungszusteller/Kolporteure interessieren, schätze ich:

Rechtssicherheit in der Abgrenzung von Selbstständigkeit und Dienstverhältnissen: Der Dienstnehmerbegriff soll im Sozialversi- cherungs- sowie Steuerrecht vereinheitlicht und klarer umschrieben werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei ist sowohl auf die Privatautonomie (bzw. Entscheidungsfreiheit, „Recht auf Selbstständigkeit“) als auch auf Missbrauchsfälle im Bereich der Scheinselbstständigkeit ein besonderes Augenmerk zu legen. Hierbei sind im Besonderen die Mehrfachversicherung und damit in Zusammenhang stehende Probleme zu evaluieren.

Österreich in Europa und der Welt / Europa

Entwicklung einer neuen EU-Digitalstrategie mit gemeinsamen Schwerpunkten, in denen Europa künftig den globalen Fort- schritt anführen und von anderen Akteurin- nen und Akteuren unabhängig werden soll, z.B. künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Cybersicherheit

Vollendung des digitalen Binnenmarkts: Im 21. Jahrhundert darf es keine Rolle mehr spielen, ob Käuferinnen bzw. Käufer und Verkäuferinnen bzw. Verkäufer in verschiedenen EU-Ländern sitzen.
Fortsetzung der Bemühungen zur Einführung einer Digitalsteuer für internationale Großkonzerne auf internationaler oder europäischer Ebene im Sinne der Steuergerechtigkeit

Innere Sicherheit / Cybersicherheit und Digitalisierung

Stärkung des Bewusstseins, dass das Offizialprinzip (Strafverfolgungspflicht) auch online gilt (Internet ist kein rechtsfreier Raum)

Verbesserung der Kooperation der Institutionen auf Basis europäischer Best-Practice-Beispiele unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Aufgabenbereiche:

  • Beibehaltung der bestehenden Ressortzuständigkeiten
  • Grundlagen für Kooperationen zwischen den Ressorts schaffen
  • Bündelung aller bereits bestehenden Cyberaufgaben des BMI innerhalb des BMI (z.B. in einer Direktion)
  • Schaffung eines staatlichen Cybersicherheitszentrums
  • Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlagen
  • Evaluierung von institutionellen Lösungsansätzen europäischer Partnerländer, Identifizierung von Best-Practice-Beispielen
  • Verstärkung der Koordination zwischen den bestehenden Organisationen im Bereich Cybersecurity unter Absicherung des bisherigen Informationsaustausches
  • Evaluierung der Möglichkeiten zur Nutzung von Synergieeffekten unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Aufgabenbereiche
  • Evaluierung und Umsetzung von erforderlichen Standards zur Sicherstellung der digitalen Souveränität
  • Aktualisierung der österreichischen Cybersicherheitsstrategie

Erstellung eines Strategiekonzepts zur verbesserten Bekämpfung von Cybercrime in Österreich (z.B. Verbesserung der Bekämpfung von Cybercrime, Verbesserung der Aufklärungsquote, Reduzierung von Cybercrime durch umfassende Prävention)

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für IT-Spezialistinnen und ‑Spezialisten zur Schaffung von „Cyber Cops“ im BMI

  • Schaffung eines Stipendiensystems für IT-Spezialistinnen und ‑Spezialisten (Studium) und dadurch langfristige Bindung an das BMI (C4, CSC, IT)
    Intensivierung der Zusammenarbeit des BMI mit Wissenschaft und Forschung

Weiterentwicklung der mobilen Anwendungen mit dem Ziel der Erleichterung von Behördenwegen unter Berücksichtigung sämtlicher Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte

Förderung der strategischen Koordinierungsfunktion des Bundeskanzleramtes im gesamten Cyber-Bereich:

  • Schaffung eines organisatorischen Rahmens für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ressorts und Stakeholder
  • Schaffung eines zentralen, beratenden und zertifizierenden Organs in Informationssicherheitsfragen unter Berücksichtigung bestehender Einrichtungen entsprechend dem Cyber Security Act der EU-Kommission
  • Enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern (z.B. DG Connect, DG Competition) und bestmögliche Forschungsausrichtung anhand strategischer Vorgaben der EU
  • Ziel ist die Förderung eines strukturierten und institutionalisierten Wissenstransfers zwischen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
  • Koordinierung der politischen Positionierung bei interdisziplinären Cybersicherheitsthemen (z.B. 5G-Sicherheitsstandards, Künstliche Intelligenz, Internet der Dinge)
  • Einheitliche Sicherheitsstandards in Verwaltung und Wirtschaft anstreben (Mindeststandards der IKT in der öffentlichen Verwaltung auf internationalem Niveau und im europäischen Gleichklang)
  • Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, um Bewusstsein für Cyberkriminalität zu erhöhen
  • Umsetzung verbindlicher, überprüfbarer und durchsetzbarer Sicherheitsstandards im Rahmen der Richtlinie für Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS) im öffentlichen Sektor

Digitalisierung vorantreiben und die IT auf den neuesten Stand bringen

Überwachung:

  • Gläserner Staat statt gläserner Bürger: Umfassende Evaluierung gesetzlicher Regelungen von Ermittlungsmaßnahmen bestehender Überwachungssysteme unter Einbindung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Expertinnen und Experten sowie Erstellung eines Berichts
  • Prüfung der Schaffung einer verfassungskonformen Regelung zur Überwachung unter anderem für verschlüsselte Nachrichten im Internet unter Berücksichtigung des VfGH-Entscheids vom Dezember 2019
  • Pflicht für Behörden, Betroffene zumindest nach dem endgültigen Abschluss der Ermittlungen zu informieren

Digitalisierung & Innovation / Netzpolitik vorausschauend gestalten

Digitalisierung & Innovation / Zukunftssichere Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz schaffen

Diese beiden Kapitel sind naturgemäß auch potenziell medienrelevant, aber sehr allgemein gefasst. Kleiner Detail-Auszug:

Bei der nationalen Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie ist der Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten und mit den Rechten der Urheberinnen und Urheber in Einklang zu bringen. Dies insbesondere im Zusammenhang mit Überprüfungen nutzergenerierter Inhalte (Upload-Filter). Evaluierung des Umgangs mit urheberrechtsverletzenden Websites

 

 

 

Politik und ORF, wörtlich Regierungsabsprachen abseits des Koalitionsprogramms von ÖVP und FPÖ 2017 und ÖVP und Grünen 2020 zu Medien

Budgetfinanzierung für den ORF statt GIS. Sebastian Kurz (ÖVP) und Heinz-Christian Strache (FPÖ) haben 2017 in einem Sideletter zu ihrem Koalitionsabkommen das Ende der GIS und die – noch staats- und politikabhängigere – Budgetfinanzierung für den ORF schriftlich vereinbart. Zudem eine Reihe von Umbesetzungen im ORF-Führungspersonal und seinen Gremien. Sideletter oder Nebenabsprachen zwischen Koalitionspartnern über Postenbesetzungen – etwa auch im ORF – werden immer wieder kolportiert. Am 28. Jänner 2022 werden zwei dieser Koalitionsabsprachen im Zuge von Ermittlungen der Wirtschafts- und Koalitionsstaatsanwaltschaft via Profil und ZiB 2 bekannt: zwischen ÖVP und FPÖ 2017 und zwischen ÖVP und Grünen 2020. ÖVP und Grüne 2020 legen – jedenfalls laut vorliegendem Sideletter – zum ORF lediglich einen Schlüssel für die neun Regierungsmandate im ORF-Stiftungsrat fest. Fünf gingen an die ÖVP, zwei „Unabhängige“ würden von der ÖVP vorgeschlagen (zwei recht klar der ÖVP zuzurechnende Personen, die dann auch an ÖVP-Freundeskreissitzungen teilnehmen und mit dem Freundeskreis stimmen) sowie zwei von den Grünen. „Alle Besetzungen auf Basis Kompetenz und Qualifikation“, halten sie noch schriftlich fest. Die Mandatsverteilung war der Schlüssel der der ÖVP alleine eine klare Mehrheit für die ORF-Generalswahl 2021 sicherte. Den Grünen ist auch der Vorsitz im Stiftungsrat versprochen: „Bezüglich der Zusammenarbeit im ORF-Stiftungsrat wird auf die Vereinbarung der Vorsitzenden der Freundeskreise der Koalitionspartner verwiesen. Die Grünen haben das Vorschlagsrecht für den Stiftungsratsvorsitzenden, wenn dieser zur Wahl steht.“  Für die Generalswahl 2021 vereinbaren ÖVP und Grüne in einem weiteren Sideletter vom Sommer 2020, dass „die bestqualifizierten Persönlichkeiten entsprechend der Kritierien des ORF-Gesetzes beim künftigen ORF-Direktorium zum Zug kommen sollen“. Aber: „Es wird ein Verhältnis von 3:2 für die ÖVP sowie der Generaldirektor für die ÖVP festgelegt. Beide Seiten verpflichten sich auch möglichst je eine weibliche Person zu nominieren.“ Und: „Dazu beginnen die Freundeskreise bzw. von beiden Seiten nominierten Stiftungsräte eine Personalsuche. Die dabei gefundenen Personen werden eingeladen sich zu bewerben.“  ÖVP und FPÖ 2017 vereinbaren zu Medienthemen im Sideletter die Budgetfinanzierung statt der GIS und verweisen auf einen weitere, dem Sideletter beigelegte, aber zunächst nicht veröffentlichte Absprache zwischen Norbert Steger (FPÖ-Stiftungsrat) und Thomas Zach (Fraktionssprecher der ÖVP-Stiftungsräte), aus der Profil Ende Jänner 2022 zitiert. Kursiv = wörtlich im Koalitions-Sideletter: 
  • ORF-Budgetfinanzierung. „Es gibt Einvernehmen darüber, dass die ORF-Gebühren unter Voraussetzung budgetärer Machbarkeit in das Budget des Bundeshaushalts übergeführt werden. Den Zeitpunkt vereinbaren die beiden Koalitionspartner gemeinsam.“
  • ORF-Stiftungsrat. Die Absprache legt fest, dass Norbert Steger (FPÖ) Vorsitzender des obersten ORF-Gremiums wird. Würde er ausscheiden, läge die Nachnominierung laut Absprache bei der ÖVP.
  • ORF-Direktorium. Bei Neubestellung des ORF-Direktoriums sollte die ÖVP den Generaldirektor und zwei Direktoren bestimmen, die FPÖ zwei Direktoren. Mit einem neuen ORF-Gesetz sollte es nur noch vier Direktoren geben, davon einer der Generaldirektor mit Dirimierungsrecht (bei Stimmengleichstand). Schlüssel: General und ein Direktor ÖVP, zwei Direktoren FPÖ.
  • ORF-Führungspersonal. Unter „kurzfristige Maßnahmen“ wurden laut Profil neun Besetzungen von ORF-Führungsjobs vereinbart: 2 Chefredakteure, 2 Channel Manager, Leiter von Rechts- und Personalabteilung, 2 Hauptabteilungsleiter und ein Sendungsverantwortlicher (nicht alle Funktionen wurden später auch so besetzt). Im Ermittlungsakt findet sich laut Profil eine Liste mit Namen von ORF-Leuten, alle nur mit Kürzeln erfasst. Im Mai 2018, wenige Monate nach Antritt der türkisblauen Regierung, wurden etwa Lisa Totzauer und Alexander Hofer Channel Manager von ORF 1 und ORF 2, Wolfgang Geier und Matthias Schrom Chefredakteure der beiden Sender. Personalchefin wurde Kathrin Zierhut (FPÖ) (die vereinbarte S.S. zog ihre Bewerbung zurück). Rechtschef aber Markus Kastner aus dem Büro des damaligen ORF-Generals Alexander Wrabetz. In späteren FPÖ-internen Chats fragt Steger noch nach Vereinbarungen über die Online-Chefredaktion, in der Gerhard Jelinek als ÖVP-Kandidat dafür genannt wird, eine Kurier-Redakteurin als Stellvertreterin sowie ein ehemaliger FPÖ-Mitarbeiter als Geschäftsführer der ORF-Onlinetochterfirma.
  • Verfassungsgerichtshof und Krone. Sehr genau regelt der Sideletter zwischen Kurz und Strache auch Bestellungen für den Verfassungsgerichtshof. Für die Nachfolge eines Mitglieds des Höchstgerichts wird im Sideletter der Anwalt und Krone-bunt-Kolumnist Tassilo Wallentin (als „unabhängig“) genannt. Wallentin bekommt die Funktion nicht. Aber der insbesondere auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Michael Rami, der lange die FPÖ vertritt sowie weiterhin Kronen Zeitung / Heute / Dichands vertritt.
„Deutlicher Widerspruch zum Geist des Verfassungsgesetzes“ und „über das gesetzlich Zulässige hinaus“. Der renommierte Experte für öffentliches Recht und insbesondere Rundfunkrecht Hans Peter Lehofer sieht beide Absprachen – teils weit – jenseits des bestehenden Rechts. Seinen lesenswerten Blogeintrag zu den Sidelettern finden Sie unter diesem Link. Weitere renommierte Rundfunkrechtler haben sich auf meine Anfrage seiner Sicht inhaltlich angeschlossen, nicht alle in dieser pointierten Form.

ORF-Besetzungswünsche der FPÖ aus 2004/2005 an Koalitionspartner ÖVP als Faksimile

Selbstverständlich sein müsste …“ Ein kleines historisches Dokument aus 2004/2005 zu politischen Besetzungswünschen der FPÖ an den damaligen Koalitionspartner ÖVP als Faksimile, allerdings in recht bescheidener Qualität. 

20 Jahre Regierungsprogramme zu Medien

Regierungsprogramme 2000 bis 2020 im Überblick und im Wortlaut

Die Link-Übersicht:

Regierungsprogramm 2000 ÖVP FPÖ Wolfgang Schüssel, Susanne Riess-Passer

Regierungsprogramm 2003 ÖVP FPÖ Wolfgang Schüssel, Herbert Haupt / Hubert Gorbach

Regierungsprogramm 2007 SPÖ ÖVP Alfred Gusenbauer, Wilhelm Molterer

Regierungsprogramm 2008 ÖVP FPÖ Werner Faymann, Josef Pröll / Michael Spindelegger

Regierungsprogramm 2013 SPÖ ÖVP Werner Faymann, Michael Spindelegger / Reinhold Mitterlehner

Regierungsprogramm 2017 SPÖ ÖVP Christian Kern, Reinhold Mitterlehner

Regierungsprogramm 2017 12 ÖVP FPÖ Sebastian Kurz, Heinz-Christian Strache

Regierungsprogramm 2020 ÖVP Grüne Sebastian Kurz, Werner Kogler