Schiedsgerichte nach Schweizer Recht sind für Streitigkeiten der Gesellschafter der Kronen Zeitung und der Mediaprint vorgesehen. Seit 2010 beschäftigten Funke-Gruppe und Dichands zehnmal die jeweils drei Schiedsrichter mit ihren Auseinandersetzungen. Die Funke-Gruppe gewann keines dieser zehn, berichtet Dichand-Anwältin Huberta Gheneff mir 2020.

Für dieses Lexikonstichwort allein lohnt sich ein Bezahlzugang vorerst nicht - ich arbeite an einem Überblick der Schiedsverfahren bei der Krone. Mehr vorerst dort.

Das Letzte: Updates zum Ein-/Ausklappen

Am 20. Mai 2020, am späten Vormittag, verschickt das Schweizer Schiedsgericht die definitive Entscheidung im langjährigen Gesellschafterstreit um die Vorrechte der Familie Dichand: Die Rahmenvereinbarungen mit der Funke-Gruppe über gut 7 Millionen garantierten Gewinn jährlich und das Sagen in der Redaktion für die Dichands sowie die Syndikatsverträge in der Mediaprint, die Stimmrechte der Funkes an die Dichands binden, gelten weiter. Sie sind nur zu kündigen, wenn man die Gesellschaftsverträge der Krone aufkündigt. Und wer das tut, muss seine Krone-Anteile dem Mitgesellschafter zum sehr günstigen Buchwert überlassen. Die Dichands rufen nach der Entscheidung (laut ihrer Anwältin Huberta Gheneff) die Funke-Gruppe auf, über einen Verkauf der Krone-Anteile zu verhandeln. Das taten sie (und Raiffeisen über jene am Kurier) schon 2018 – bis die Funke-Gruppe Immobilienmilliardär René Benko an ihrer Österreich-Holding beteiligte. 80 Millionen zahlte Benko für eine Minderheit dort, für die kompletten Funke-Anteile an beiden Zeitungen sollten weitere 80 Millionen fließen. Bedingung: Die Vorrechte der Dichands müssen fallen (womit Benko fix gerechnet haben soll). Der Vertrag soll auch Ausstiegsmöglichkeiten für Benkos Signa-Gruppe vorsehen. Funke-Gruppe und Benkos Signa lassen fünf Tage später verlauten: Sie verkaufen nicht. Und sie fechten die Entscheidung des Schiedsgerichts wegen aus ihrer Sicht "schwerwiegender Unregelmäßigkeiten" an. Doch das dagegen angerufene Schweizer Bundesgericht, also das zuständige Höchstgericht, weist die Beschwerde mit 1. April 2021 ab.

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