Traimer, Matthias
Matthias Traimer achtet zusammen mit seinem Stellvertreter Michael R. Kogler nach Möglichkeiten und Kräften darauf, dass Österreichs Mediengesetze juristisch solide konstruiert und formuliert sind. Traimer leitet seit 1999 die (juristische) Medienabteilung im Bundeskanzleramt, lange Teil des Verfassungsdienstes.
Das Wichtigste
- Viele österreichische Medien-Gesetze gingen über den Schreibtisch des Juristen, der seit 1995 in der Medienabteilung des Kanzleramts arbeitet; seit 1998 ist er ihr Leiter. Stellvertreter Michael R. Kogler ist seit 1994 dabei und seit 1999 stellvertretender Leiter.
- 2001 richten ÖVP und FPÖ erstmals per Gesetz eine Medienbehörde namens KommAustria ein. Sie beschließen ein ORF-Gesetz, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Stiftung neu organisiert, mit einem klarer umrissenen Programmauftrag und Werbebeschränkungen, mit der neuen Medienbehörde als Beschwerdestelle. ÖVP und FPÖ lassen erstmals österreichweites terrestrisches Privatfernsehen (ATV) sowie regionales Privatfernsehen (Salzburg TV, LT1, Puls City TV) zu. 2004 novellieren ÖVP und FPÖ die Presseförderung, sie lassen erstmals bundesweites Privatradio (Kronehit, erst 2019 dann auch Radio Austria) zu. 2010 novellieren SPÖ und ÖVP das ORF-Gesetz nach einem Wettbewergsverfahren der EU gegen Österreich wegen der GIS-Gebühren. Mit diesem ORF-Gesetz kommen etwa Beschränkungen für Online- und Social-Media-Aktivitäten des ORF. Ab 2012 schreibt das Medientransparenzgesetz von SPÖ und ÖVP öffentlichen Stellen vor, dass sie ihre Werbebuchungen (über einer Bagatellgrenze) in jedem Medium der Medienbehörde melden müssen, die diese Angaben auch veröffentlicht.
- Matthias Traimer und Michael R. Kogler (bis zu seinem Tod auch Medienbehördenmitglied Michael Truppe) verfassen seit 2002 gemeinsam die Bibel des österreichischen Rundfunkrechts. Österreichische Rundfunkgesetze im Verlag Medien und Recht ist zuletzt in der vierten Auflage 2018 erschienen.
- Traimer dissertierte 1993 an der Universität Wien über die Freiheit der Informationsverbreitung und grenzüberschreitendes Fernsehen in Europa : eine Untersuchung zum internationalen informationsrechtlichen Regelungsrahmen in seiner Bedeutung für das transnationale europäische Fernsehen. 1990 bis 1995 war er Universitätsassistent am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
- Traimer hatte praktisch von Geburt an mit (kommerzieller) Kommunikation zu tun. Er war der zweite Sohn des Grafikers Heinz Traimer, der seine Kinder vielfach auch als Models für Anzeigensujets einsetzte – etwa für die österreichische Investitionsanleihe 1966/67, als "Sparefroh" für die Sparkasse und in einer Werbung für die Zentralsparkasse 1976 – Beispiele hier auf der Seite der Sammlung Traimer.
Lexikonstichwort in Arbeit, ein Bezahlzugang lohnt sich alleine dafür vorerst nicht. Ein Bezahlzugang unterstützt dieses Projekt einer digitalen Bibltiothek des Medienwissens.