Fellner-Mediengruppe klagt Republik und Beiräte, um Presseförderung für „Österreich“ durchzusetzen

Die Mediengruppe Österreich (MGÖ) klagt die Republik Österreich und vier Mitglieder der Presseförderungskommission, weil die zuständige Medienbehörde KommAustria Presseförderung für Österreich 2020 ablehnte, die vier Beiratsmitglieder haben das empfohlen. Die weisungsfrei entscheidende Medienbehörde verweist darauf, dass die Gratiszeitung Oe24 große Teile der Inhalte von Österreich übernimmt. Die beiden Titel seien also nicht getrennt zu betrachren, und nur für überwiegend verkaufte Zeitungen sehen Gesetz und Förderrichtlinien Presseförderung vor. Nach Ansicht der Mediengruppe Österreich indes sind beide Titel unabhängig von einander zu beurteilen, sie erschienen in unterschiedlichen Firmen (aus der Mediengruppe Österreich). Am 15. März 2021 verhandelt das Landesgericht für Zivilrechtssachen (Richterin: Maria Elisabeth Schrey) erstmals im Verfahren gegen die Republik, vertreten von der Finanzprokuratur des Bundes. Streitwert: gut eine Million Euro. Hier vertritt die Kanzlei Breitenfeld (Michael Breitenfeld und Michael Kröswang) die Fellner-Mediengruppe. Im Verfahren gegen Mitglieder der Presseförderungskommission die Kanzlei Böhmdorfer und Schender. Das Verfahren soll am 15. Juni 2021 mit Zeugen weitergeführt werden.