Frankreichs Verleger werfen Google in Kartellbeschwerde Missbrauch der Marktmacht vor

Frankreich setzt als erstes Land die neue EU-Richtlinie über ein Leistungsschutzrecht für Verlage am 24. Oktober 2019 in Kraft. Google stellt Onlinemedien schon seit September formell vor die Wahl, der Suchmaschine zu erlauben, kurze Anrisse ihrer Inhalte auszuweisen – oder sie kommen in der Suche nur noch mit den Headlines vor. Frankreichs Verleger stimmen den Snippets zu – und kündigen im Verbund mit der Nachrichtenagentur AFP eine Beschwerde bei der französischen Wettbewerbsbehörde wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung von Google an.