Funke-Gruppe meldet „alleinige Kontrolle“ über „Krone“ bei Wettbewerbsbehörde an

Nächster (logischer) Eskalationsschritt im Streit der deutschen Funke-Gruppe mit der österreichischen Gründerfamilie Dichand über das Sagen bei der Kronen Zeitung: Die Funke-Gruppe meldet mit Jahresbeginn 2020 bei der Bundeswettbewerbsbehörde die „alleinige Kontrolle“ über Österreichs größte Tageszeitung an. Sie verweist auf eine Regel der Gesellschaftsverträge über Stimmrechte bei der Krone: Die werden nach vollen Prozentpunkten (eigentlich vollen 1000 Schilling) berechnet. Die vier Erben von Gründer Hans Dichand teilten dessen 50 Prozent aber auf viermal 12,5 Prozent auf. Damit habe jede/r von ihnen nur 12 Prozent Stimmrecht, also zusammen 48 Prozent. Die Funke-Beteiligungsfirma hält aber 50 Prozent und habe demnach 50 Prozent der Stimmrechte und damit die Mehrheit. Damit argumentiert die Funke-Gruppe auch schon vor dem Handelsgericht Wien, wo sie damit seit 2019 Entlassung Christoph Dichands als Herausgeber und Chefredakteur durchsetzen will. Die Bundeswettbewerbsbehörde äußert „ernste Bedenken“ gegen die Anmeldung, verweist auf gerichtlich zu klärende Auffassungsunterschiede zwischen Dichands und Funkes – und legt die Sache dem Kartellgericht (Oberlandesgericht) zur Prüfung vor. Der Oberste Gerichtshof weist die Funkes im März 2021 ab – Kartellgerichte seien nicht zuständig für Gesellschafterstreit.