Die Funke-Gruppe klagte beim Handelsgericht Wien gegen das Patt der Krone-Gesellschafter am 23. März 2019 zu ihrem Antrag, Christoph Dichand wegen Spesenvorwürfen (die er entschieden bestreitet) als Chefredakteur mit sofortiger Wirkung zu entlassen und ihn als Herausgeber der Krone abzuberufen. Bis das laufende Schiedsgericht (erwartet: im September 2019) entschieden hat, ob Funke-Gruppe die Rahmenvereinbarungen mit den Dichands über Vorrechte rechtswirksam kündigen konnte, wird das Verfahren unterbrochen. Denn die Vereinbarungen aus 1987 und 2003 sagen sehr global, dass ein Schiedsgericht Rechtsstreit der Krone-Gesellschafter klären muss. Erkenntnisse aus der Verhandlung mit Christoph Dichand und Andreas Urban von der Funke-Gruppe: Die Vereinbarung aus 1987 sah 60 Millionen Schilling jährlichen Vorabgewinn für die Dichands vor, später wurden daraus 100 Millionen (7,3 Millionen Euro), für die nötigenfalls die Mitgesellschafter der Dichands geradestehen müssen. Unterschrieben wurde erst die Rahmenvereinbarung vom 24. Jänner 2003 (mit Verweis auf die erste), darüber soll es laut Dichands auch einen Gesellschafterbeschluss geben.