Medienbehörde befindet: „Der Wegscheider“ verletzte Objektivitätsgebot, Servus TV legt Beschwerde ein

Die Medienbehörde Kommaustria hat mit 23. Dezember 2022 entschieden: Ferdinand Wegscheiders Wochenkommentar Der Wegscheider auf Servus TV hat in mehreren Punkten das Objektivitätsgebot verletzt, das auch für Privatsender gilt. Da ging es insbesondere um Aussagen im Zusammenhang mit Covid-19 und Schutzimpfungen – die Entscheidung finden Sie hier. Sie ist nicht rechtskräftig, Servus TV kündigt Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht an. Ausgangspunkt war eine Sachverhaltsdarstellung des Presseclubs Concordia über Wegscheiders TV-Kolumne.