2014 sprach die deutsche Funke-Grupppe, Hälfteeigentümerin des Kleinformats seit 1987, die Kündigung der Syndikatsverträge mit den Dichands über deren Vorrechte bei der Krone aus, etwa Garantiegewinn für die Österreicher. Im März 2017 weist das damit befasste Schiedsgericht nach Schweizer Recht die Funke-Kündigung der Verträge und der Vorrechte der Dichands ab – mit der formalen Begründung, sie wäre zu früh erfolgt. Erst mit Ende 2017 könnten die Verträge gekündigt werden. Mehr unter Kronen Zeitung.