Am 30. Juni 2022 setzt der Verfassungsgerichtshof der „Streaminglücke“ ein Ablaufdatum: GIS-freie Streamingnutzung wie bisher sei verfassungswidrig. Das Höchstgericht hebt mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 die Bestimmungen darüber im ORF-Gesetz und im Rundfunkgebührengesetz auf, die GIS-Pflicht alleine an die Möglichkeit der Rundfunknutzung knüpfen. 2015 hat der Verwaltungsgerichtshof deshalb festgestellt, dass der ORF für alleinige Streamingnutzung keine Programmentgelte einheben darf. Der Gesetzgeber bekommt eine Frist bis Ende 2023, eine neue Regelung zu finden. Sonst ist jede Nutzungsmöglichkeit von ORF-Inhalten gebührenpflichtig. Der Verfassungsgerichtshof hält erstmals fest, dass das Bundesverfassungsgesetz Rundfunk aus 1974 eine „Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich“ bedeutet. Das Höchstgericht sieht eine „für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konstitutive staatlich garantierte Finanzierung zur Wahrnehmung seiner besonderen demokratischen und kulturellen Aufgabe“. Entscheidung des Höchstgerichts im Original (PDF-Link Verfassungsgerichtshof) und Presseinfo des VfGH zur Entscheidung, veröffentlicht am 18. Juli 2022.