Medienbehörde KommAustria
Inhalt
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Warum ist das wichtig?
Die Medienbehörde KommAustria, das sind sieben Juristinnen und Juristen, ist zentrale Kontrollinstanz für ORF und private Medien.
- Die KommAustria entscheidet als erste Instanz, ob der ORF das ORF-Gesetz einhält – von objektiver und unparteiischer Berichterstattung bis zu Werberegeln, gemeinhin nach Beschwerden. Sie prüft, ob der ORF-Beitrag gesetzeskonform festgelegt wurde. Ob der ORF zweckmäßig und sparsam wirtschaftet. Und sie beurteilt, ob neue Onlineangebote im Sinne des gesetzlichen ORF-Auftrags sind.
- Die KommAustria vergibt Lizenzen für Radio und TV, für digitale Plattformen wie DAB+ und DVB-T. Für Satellitenrundfunk gibt es relativ einfache Genehmigungen. Die Behörde überwacht, ob die Sender die Auflagen des Gesetzes und ihrer Lizenzbescheide einhalten. Sie ist auch zuständig für österreichische Videoangebote online.
- Die KommAustria vergibt die Presseförderung, die sogenannte Qualitätsjournalismusförderung, die Publizistikförderung sowie für digitale TV-und Radioverbreitung (Digitalisierungsfonds).
- Die KommAustria ist zuständig für die verpflichtende Meldung und Veröffentlichung von Werbebuchungen öffentlicher Stellen (Medientransparenz).
- Seit 2023 ist die Medienbehörde auch zuständig für die Durchsetzung des Digital Services Act. Sie ist Anlaufstelle bei der Aufsicht über Plattformen und Videoplattformen.
Die Medienbehörde wird unterstützt vom Medienteil der RTR GmbH (Rundfunk- und Telekom-RegulierungsgmbH). Die RTR ist keine Behörde.
- Die RTR vergibt eine Reihe weiterer Medienförderungen, über die der oder die RTR-Geschäftsführerin entscheidet:
- Privatrundfunkförderung (für kommerzielle und nicht kommerzielle Sender)
- Digitaltransformationsförderung (für Digitalprojekte klassischer Medienhäuser)
- Fernsehfonds (für TV-Produzenten)
Wer ist die Medienbehörde?
Die KommAustria besteht seit 2024 aus sieben Personen, davor waren es fünf. Sie sind für sechs Jahre bestellt, also bis 30. September 2028.
Vorsitzender ist bereits seit 2004 Michael Ogris, Stellvertreterin Susanne Lackner. Mitglieder sind zudem: Martina Hohensinn, Gerhard Holley, Thomas Petz, Martin Stelzl, Katharina Urbanek.
Sie entscheiden alleine oder in Senaten.
Die Bundesregierung sucht die Mitglieder, Vorsitzende:n und Stellvertreter:in aus; der Hauptausschuss des Nationalrats muss ihnen mit einfacher, also meist Regierungsmehrheit zustimmen. Der Bundespräsident ernennt die Mitglieder danach formell.
Was tut die Medienbehörde?
Privatfunk auf allen Kanälen
Die KommAustria, Medienbehörde in erster Instanz, vergibt Lizenzen und Frequenzen für privates Radio und Fernsehen – und kann sie entziehen, wenn Sender Bestimmungen beharrlich verletzen. Neue Eigentümer während der Lizenzdauer sind anzuzeigen beziehungsweise zu genehmigen. Radio und TV über Antenne (terrestrisch) braucht, auch wegen knapperer Ressourcen, eine Lizenz (samt oft aufwändigem Verfahren). Über Satellit brauchen nur Anbieter mit Sitz in Österreich Zulassungen, und die gibt es relativ leicht. Kabelprogramme müssen der Behörde nur angezeigt werden. Auch Bewegtbildangebote über Internetprotokoll, auch mobil, (aus Österreich) müssen ihre Tätigkeit der Behörde anzeigen – das sind so genannte „audiovisuelle Mediendienste“. Auch für sie gibt es gesetzliche Vorgaben, etwa für die Kennzeichnung von Werbung.
Digital Services Act, Terrorinhalte-Bekämpfung
Die KommAustria ist zuständige Behörde für die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU für digitale Plattformen. Und sie ist zuständige Behörde für die Umsetzung des Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetzes, ebenfalls auf Basis einer EU-Verordnung. Nationale Behörden können bei Plattformen und Hostingdiensten die Entfernung von terroristischen Inhalten anordnen.
ORF-Aufsicht
Die KommAustria ist seit 2010 auch Rechtsaufsicht über den ORF und seine Tochtergesellschaften: Sie überprüft, ob er den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, ob er Rundfunkgebühren nur für diesen Auftrag verwendet, ob die ORF-Beiträge dafür ausreichen oder gar zu noch sind, ob eine vom ORF beantragte Erhöhung gerechtfertigt ist.
Die Medienbehörde bestellt und beauftragt die Wirtschaftsprüfer für die ORF-Prüfungskommission, zuständig für Prüfberichte und Bilanzen. Die KommAustria überprüft auch, ob der ORF seine Werberegeln einhält. Und sie kontrolliert – etwa auf Beschwerden von Betroffenen oder von 120 Gebührenzahlern, ob der ORF im Sinne des ORF-Gesetzes korrekt, ausgewogen und objektiv berichtet hat.
Bevor der ORF neue Angebote startet, muss er sie von der Behörde begutachten lassen, ob sie dem ORF-Gesetz und den kulturellen und demokratischen Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft entsprechen und den Wettbewerb nicht verzerren.
Förderungen
Die Medienbehörde KommAustria verteilt – unterstützt von einem sozialpartnerschaftlichen Beirat – die Presseförderung für Zeitungen und Wochenmagazine sowie die Publizistikförderung für staatsbürgerliche Bildung im weiteren Sinne, seit 2024 auch die sogenannte Qualitätsjournalismusförderung, orientiert an der Zahl journalistischer Arbeitsplätze. Sie ist auch zuständig für die Förderung des Presserats und von Presseclubs.
Öffentliche Werbebuchungen, Medientransparenz
Mehr als 5000 öffentliche Stellen müssen der Medienbehörde KommAustria alle sechs Monate melden, welchen Medien sie im jeweiligen Quartal wieviel Geld für Werbung und für Förderungen überwiesen haben. Die KommAustria veröffentlicht diese Daten nach dem Medientransparenzgesetz.
Nächste Instanz: Bundesverwaltungsgericht
Die nächste Instanz nach einer Entscheidung der KommAustria ist das Bundesverwaltungsgericht, dann kann es weitergehen zu den Höchstgerichten.
Spektakuläre und spezielle Fälle
Eine erste Auswahl Aufsehen erregender Fälle aus den vergangenen Jahren (Hinweise für Ergänzungen auch hier stets willkommen):
- Dem Servus-TV-Senderchef Ferdinand Wegscheider wirft eine vom Presseclub Concordia initiierte Beschwerde 2021 wegen seiner Corona-Polemiken im Wochenkommentar Der Wegscheider Verletzung des Objektivitätsgebots laut AVMD-Gesetz vor. Die KommAustria sieht das Gesetz verletzt, das Bundesverwaltungsgericht nicht. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet 2024, das Bundesverwaltungsgericht müsseim Detail prüfen und schickt die Causa zurück in die zweite Instanz.
- Der Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) werfen zwei Bescherden von Universitätenkonferenz und Presseclub Concordia vor, sie habe 2022 gesetzwidrig Mitglieder in den ORF-Publikumsrat bestellt – vorschlagende Organisationen wären etwa nicht repräsentativ oder hätten nicht die vom Gesetz verlangten Dreiervorschläge gemacht. Die KommAustria weist die Beschwerden ab, sie sei nicht zuständig für die Kontrolle von Minister:innen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Medienbehörde. Die Concordia beschwert sich 2024 beim Verfassungsgerichtshof.
- Die Fellner-Mediengruppe klagt die Republik und sogar Mitglieder des beratenden Beitrags der KommAustria persönlich, weil die Medienbehörde KommAustria Presseförderung 2020 für die Kaufzeitung Österreich verweigerte. Argument: Österreich und die Gratisvariante Oe24 seien gemeinsam zu betrachten; überwiegend kostenlos verteilten Zeitungen stehe keine Presseförerung zu. Das Landesgericht Wien gab den Fellners Recht, das Oberlandesgericht hob die Entscheidung auf. Und der Oberste Gerichtshof bestätigte im Frühjahr 2023 die Sicht der KommAustria.
- ORF-Programmauftrag verletzt. Die Medienbehörde befindet auch darüber, ob der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag erfüllt, für den er ja Gebühren bekommt. 2012 entschied sie in erster Instanz nach einer Beschwerde der Privatsender, dass der ORF seine TV-Kanäle nicht gesetzeskonform programmiert. Die weiteren Instanzen gaben der KommAustria da zumindest für die Zeit bis 2010 recht. Ab 2010 sorgt nach ihrer Rechtsansicht der Info- und Kulturkanal ORF 3 für insgesamt angemessene Verhältnisse unter den gesetzlichen Programmgenres Information, Kultur, Unterhaltung und Sport im ORF-Fernsehen. Höchstgerichte verlangen hier eine Gesamtbetrachtung etwa über alle TV-Kanäle des ORF.
- Frequenzentzug. Stellt die Medienbehörde fest, dass der ORF in einem Sendegebiet mehr Frequenzen belegt, als er braucht, um die Bevölkerung mit seinen Programmen zu versorgen, kann sie ihm Frequenzen entziehen. Das geschah etwa in den 2000er Jahren schon im Raum Linz.
- Private Medienkonzentration. Die 2001 gerade neue Medienbehörde musste die Radiolizenzen neu vergeben – weil der Verfassungsgerichtshof die alten mitsamt der alten Privatrundfunkbehörde für verfassungswidrig erklärt hat. Alle bestehenden Sender bekommen neue Lizenzen – bis auf 92,9 HitFM . Das wird von einer Hans Dichand zugerechneten Stiftung kontrolliert, und Dichands Krone hat schon eine große Radiolizenz für Wien. Die Behörde kann Lizenzen aber auch entziehen – etwa, wenn Radios mit neuen Lizenzen nicht binnen eines Jahres auf Sendung gehen.
ORF-Chef absetzen
Die KommAustria könnte auch Generaldirektor:innen, Direktor:innen oder Stiftungsrat des ORF absetzen. Verletzen sie fortgesetzt das ORF-Gesetz und ignorieren Aufforderungen der KommAustria, einen rechtskonformen Zustand herzustellen, dann kann die Behörde die jeweiligen ORF -Organe tatsächlich absetzen oder auflösen. Steht in Paragraf 37 Absatz 2 des ORF -Gesetzes – und kam bisher nicht vor.
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