ORF-Stiftungsrat: Das oberste Entscheidungsorgan im ORF
Inhalt
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Warum ist das wichtig?
- Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium im ORF.
- Der ORF ist Österreichs weitaus größter Medienkonzern, großteils öffentlich über den ORF-Beitrag finanziert.
- Der Stiftungsrat bestimmt regulär alle fünf Jahre mit einfacher Mehrheit ORF-Generaldirektor:in und Direktor:innen in der Zentrale und den Landesstudios. Den ORF-Chef oder die ORF-Chefin kann der Rat mit Zweidrittelmehrheit abberufen.
- Er muss jährliche Budgets und mittelfristige Finanzpläne des ORF beschließen sowie jährlich Programmschemata für die ORF-Medien.
- Die Stiftungsräte treffen grundlegende unternehmerische Entscheidungen. Dazu gehörte etwa das 303 Millionen Euro teure Bau- und Sanierungsprojekt ORF-Zentrum bis Anfang der 2020er Jahre.
- Die Räte entscheiden über die Höhe des ORF-Beitrags. Der ORF-Publikumsrat, ein zweites ORF-Aufsichtsgremium, kann solche Beschlüsse nur kurz verzögern. Die Medienbehörde KommAustria prüft die Gebührenbeschlüsse.
- Die Mehrheit der Mandate bestimmen politische Institutionen – Bundesregierung, Bundesländer, Parteien im Nationalrat und der wesentlich von der Bundesregierung besetzte ORF-Publikumsrat. Auch der Zentralbetriebsrat des ORF entsendet Mitglieder, auch er ist nicht ganz politikfern.
- Reguläre Amtszeit: vier Jahre. Bis 17. Juni 2025 werden Stiftungsrat und Publikumsrat wegen einer ORF-Novelle von ÖVP, SPÖ und Neos neu besetzt.
- Der Verfassungsgerichtshof hatte Teile der Besetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats als zu regierungsnah aufgehoben, wirksam mit Ende März 2025. Die Dreierkoalition beschließt am 27. März 2025 deshalb eine Novelle nach den Anforderungen des Höchstgerichts und verspricht später größere ORF-Reformen.
Kontext: ORF
Das Wichtigste zum ORF findest du im Stichwort ORF: Österreichs weitaus größter, öffentlich-rechtlicher Medienkonzern
ORF-Gremienumbau 2025
ÖVP, SPÖ und Neos beschließen am 27. März einen kleinen Umbau der ORF-Gremien, der die Minimalanforderungen des Verfassungsgerichtshofs erfüllt. Die Novelle bietet auch eine Gelegenheit, die Besetzung bis 17. Juni 2025 an die neuen Regierungsverhältnisse anzupassen, bevor 2026 der Stiftungsrat eine nächste ORF-Führung ab 2027 bestellt.
Hier geht's zur Novelle im Wortlaut auf der Parlamentsseite (PDF-Link)
Wie schon das Regierungsprogramm sieht sie vor:
- 6 statt 9 Mandate der Bundesregierung im Stiftungsrat, sie können künftig nicht mehr von neuen Regierungen vorzeitig abgelöst werden.
- 9 statt 6 Mandate des ORF-Publikumsrats im Stiftungsrat.
- 14 Mandate im ORF-Publikumsrat bestimmt künftig die Bundesregierung nach Vorschlägen gesellschaftlicher Gruppen (bisher bestimmte der Bundeskanzler 17 und damit die Mehrheit. Kammern, Kirchen, Gewerkschaften und Akademie der Wissenschaften sowie Parteiakademien entsenden weiter direkt, dazu kommt als 14. Direktentsender der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
- Für Stiftungsräte (der Regierung) und Publikumsräte kommen weitere Anforderungen ins Gesetz, um Vielfalt sicherzustellen, auch das verlangte der Verfassungsgerichtshof. Die Funktionen werden öffentlich ausgeschrieben, Auswahl muss öffentlich begründet werden.
- Stiftungsräte der Bundes- und Landesregierungen sowie des ORF-Publikumsrats dürfen laut Verfassungsgerichtshof nicht wie bisher von den Entsendern vor Ende ihrer Amtszeit ausgetauscht werden, wenn sich die Besetzung der Entsender ändert. Aber freiwillig können Stiftungsräte natürlich ihr Mandat zurücklegen.
Eine weitergehende Reform auch der Gremien ("Stärkung der Unabhängigkeit") kündigt das Regierungsprogramm für später an.
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Die Mehrheitsverhältnisse im Stiftungsrat bis 2025
Die Kanzlerpartei ÖVP hat, dank sechs schwarzen Landeshauptleuten und dank des deutlichen Größenunterschieds gegenüber Regierungspartner Grüne, ab 2021 und bis Anfang 2025 alleine eine Mehrheit im Stiftungsrat. Diese Mehrheit entschied 2021 die Bestellung der ORF-Führung um Roland Weißmann. Regierungspartner Grüne, Betriebsräte und Norbert Steger (FPÖ, gegen Parteilinie) stimmten ebenfalls für Weißmann.
Die Regierung von ÖVP, SPÖ und Neos besetzt den Stiftungsrat mit einem neuen ORF-Gesetz bis 17. Juni 2025 neu. Die SPÖ legt hier mit ihrer Regierungsbeteiligung und der Zentralbetriebsratswahl deutlich zu. Je nach Zuordnung unabhängiger, aber nicht gerade bürgerlicher Stimmen könnte sie stärkste Fraktion werden, knapp vor der ÖVP. Die FPÖ bekommt zu zwei Mandaten (Partei, Steiermark) noch ein weiteres Parteimandat als seit Herbst 2024 stärkste Fraktion im Nationalrat.
2026 steht die nächste Generalsbestellung an.
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Wie unabhängig oder politiknahe ist der Stiftungsrat?
Weisungsfrei. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind laut Gesetz weisungsfrei und unabhängig in ihrer Tätigkeit im obersten ORF-Entscheidungsgremium. Sie sind vom Gesetz den (insbesondere wirtschaftlichen) Interessen des ORF verpflichtet. Sie haften für ihre Entscheidungen ähnlich Aufsichtsräten in Aktiengesellschaften.
Politikerklausel. Aktive Politiker, teils bis zu vier Jahre nach Ablauf ihres Mandats, Parteiangestellte, Klubmitarbeiter:innen dürfen nicht Mitglied des Stiftungsrats (oder des Publikumsrats oder des ORF-Managements) werden. Auch Mitarbeiter:innen anderer Medienunternehmen sind laut ORF-Gesetz ausgeschlossen. Seit der Politiker:innenklausel ab 2001 sitzen nicht mehr wie im Vorläufergremium ORF-Kuratorium aktive Politiker wie Klubobleute, Mediensprecher, Landeshauptleute, Parteisekretäre und Kanzlerpressesprecher in dem Gremium, sondern etwa Kommunikationsberater und ehemalige Parteimanager.
Entscheidungen im Stiftungsrat fallen, wohl auch aufgrund der Verpflichtung gegenüber dem Unternehmenswohl, häufig mit großer Mehrheit.
Die Bestellung von ORF-Generaldirektor:innen offenbart meist die Politiknähe des Gremiums. Hier wird in den meisten Fällen sehr exakt entlang von Fraktionsgrenzen abgestimmt. Über die Bestellung von ORF-General Roland Weißmann und seinem Direktorium 2021 gab es einen Sideletter zum Koalitionsabkommen zwischen ÖVP und Grünen aus 2020. Auch ÖVP und FPÖ davor machten sich die Besetzung des Stiftungsrats und von ORF-Jobs per Sideletter aus.
Parteipolitische Fraktionen im Stiftungsrat? Ja, die gibt es seit Jahrzehnten. Sie werden etwas verschämt Freundeskreise genannt und besprechen Sitzungen des Stiftungsrats meist vor, insbesondere die Bestellung von Generaldirektor:innen und Direktor:innen. Zeitweise gab es auch einen "Freundeskreis" der Länder-Stiftungsräte über Parteigrenzen hinweg.
Kaum abzuberufen. Nach dem Buchstaben des Gesetzes sind Stiftungsräte nur dann vor Ablauf der vier Jahre Funktionsperiode auch gegen ihren Willen absetzbar, wenn sich das entsendende Organ etwa nach Wahlen ändert (die Möglichkeit muss laut Verfassungsgerichtshof für die Bundesregierung, die Landesregierungen und den Publikumsrat ab 2025 entfallen). Oder wenn erst nach ihrer Bestellung Unvereinbarkeiten mit der Funktion (politische Mandate oder Parteijobs, Jobs bei anderen Medien) bekannt werden. Oder wenn sie dreimal unentschuldigt den Sitzungen fern bleiben. Einzelne Medienrechtler leiten daraus ab, dass sie auch bei unternehmensschädigendem Verhalten mit Mehrheit im Stiftungsrat absetzbar wären; die Position ist allerdings umstritten.
- Juristische Argumente für und wider Abberufungsmöglichkeit habe ich hier für den Standard zusammengetragen. Anlass war im Frühjahr 2024 die Diskussion über das Funktionsverständnis von Peter Westenthaler als Stiftungsrat, entsandt von der FPÖ.
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Wer besetzt den Stiftungsrat?
Wer bestimmt über die bisher 35 Mandate im Stiftungsrat? Der Stand ab Juni 2025 nach der Änderung des ORF-Gesetzes im März:
- Die Bundesregierung entsendet 6 ORF-Stiftungsräte.
Stand vor Neubesetzung bis 17. Juni 2025: 9 – 7 sind der ÖVP zuzuordnen, 2 den Grünen. - Die Landesregierungen entsenden jeweils ein Mitglied, also insgesamt ebenfalls 9.
Stand vor Neubesetzung bis 17. Juni 2025: 6 ÖVP, 1 SPÖ, 1 Kärntner und 1 Burgenländer (beide mit SPÖ-Landeshauptmann). - Die Parteien im Nationalrat mit Klubstärke entsenden 6 Mitglieder. Bei weniger Fraktionen nach dem d'Hondtschen Verfahren die größte(n) zwei.
Stand vor Neubesetzung bis 17. Juni 2025: 2 ÖVP, 1 SPÖ, 1 FPÖ, 1 Grüne, 1 Neos. Ein Mandat der ÖVP geht nun zusätzlich an die nun im Nationalrat stärkste Partei FPÖ. - Der ORF-Publikumsrat entsendet 9 Stiftungsräte.
Neu ab 2025: 14 Mitglieder des Publikumsrats bestimmt die Bundesregierung (statt bisher 17 der Kanzler) aus Vorschlägen gesellschaftlicher Organisationen. 14 entsenden Parteiakademien, Kammern, Kirchen entsenden direkt, 14 entsendet die Bundesregierung)
Stand vor Neubesetzung bis 17. Juni 2025: 6 – 3 ÖVP, 3 Grüne. - Der ORF-Zentralbetriebsrat hat fünf Mandate.
Stand vor Neubesetzung bis 17. Juni 2025: 2 Sozialdemokraten, 2 eher ÖVP-nahe, 1 eher links unabhängig. Künftig: 3 SPÖ, 2 unabhängig, eher links.
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Was fand der Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig?
Der Verfassungsgerichtshof hob am 5. Oktober 2023 mit Wirkung vom 31. März 2025 Teile des ORF-Gesetzes über die Bestellung von Stiftungsrat und Publikumsrat als verfassungswidrig auf. Was bemängelten die Höchstrichter? Ein rascher Überblick:
Stiftungsrat
- Die (staatliche) Bundesregierung darf nicht mehr Stiftungsräte entsenden als der (nicht staatliche) Publikumsrat. Nahe liegende Lösung: Auch der Publikumsrat entsendet 9 Stiftungsräte und der Stiftungsrat wird damit noch größer.
- Das Gesetz muss der Bundesregierung und dem Publikumsrat konkrete(re) Auswahlkriterien wie unterschiedliche fachliche Qualifikationen für die Bestellung ihrer Stiftungsräten vorgeben, im Sinne der vom Bundesverfassungsgesetz Rundfunk verlangten Vielfalt in den ORF-Gremien.
- Bundesregierung, Landesregierungen und Publikumsrat dürfen ihre ORF-Stiftungsräte nicht vorzeitig einwechseln, wenn sich ihre eigene Zusammensetzung ändert, also etwa nach Nationalrats- oder Landtagswahlen eine neue Regierung angelobt wird. Parteien im Nationalrat und ORF-Zentralbetriebsrat könnten weiterhin vorzeitig abberufen, findet das Höchstgericht.
Publikumsrat
- Verfassungswidrig ist, dass Bundeskanzler oder Medienministerin mehr Mitglieder für den Publikumsrat (nämlich 17) auswählen können, als gesetzlich festgelegte Institutionen wie Kammern, Gewerkschaften, katholische und evangelische Kirche, Akademie der Wissenschaften sowie Parteiakademien direkt entsenden (derzeit 13). Die Verfassungsrichter verlangen dasselbe Ausmaß.
- Dem Höchstgericht fehlen – wie bei den Stiftungsräten der Bundesregierung und des Publikumsrats – Auswahlkriterien im Gesetz, etwa persönliche und fachliche Anforderungen, nach denen Kanzler oder Medienministerin Publikumsräte aus Vorschlägen gesellschaftlicher Organisationen auswählen, um für Vielfalt zu sorgen.
Dass politische Parteien über die direkte Nominierung ihrer Parteiakademien auch je ein Mitglied im Publikumsrat bestimmen, bemängelten die Verfassungsrichter nicht. Sie müssen sich aber am Prüfantrag (hier: der burgenländischen Landesregierung) orientieren.
- Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung, Link zum Erkenntnis
- Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer analysiert die Entscheidung und ihre Folgen hier und hier (Finanzierungsgarantie, Existenzgarantie ORF) ausführlich in seinem Blog.
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Was bekommen Stiftungsräte bezahlt?
Die Mitgliedschaft im Stiftungsrat ist ein unbezahltes Ehrenamt. Stiftungsräte erhalten 50 Euro monatlich Aufwandspauschale und 100 Euro Sitzungsgeld. Der Stiftungsrat tagt regulär meist viermal pro Jahr im März, Juni, September und November/Dezember. Eine Sitzungswoche geht meist vom Finanzausschuss (Montag) über den Programmausschuss (Mittwoch) bis zum Plenum (Donnerstag), mit jeweils mehrstündigen Sitzungen.
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Die Mitglieder des Stiftungsrats
Vorerst hier die ORF-Übersicht ohne parteipolitische Zuordnungen.
Eine neue Liste erstelle ich hier nach der Neubestellung 2025.
Wer schon aller Stiftungsrat war seit 2001 habe ich hier gelistet.
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Die Fraktionschef:innen
Stand vor Neukonstituierung 2025:
- Thomas Zach – ÖVP (Unternehmensberater)
- Heinz Lederer – SPÖ (Kommunikationsberater)
- Sigrid Pilz – Grüne (ehemalige Patientenanwältin Wien)
- Peter Westenthaler – FPÖ (ehemaliger Klubobmann, Parteichef BZÖ, PR- und Immobilienagentur)
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Part 2
Part 3
Updates
Der Nationalrat beschließt am 27. März mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Neos eine – kleine – Novelle zum ORF-Gesetz. Mit 31. März 2025 setzt der Verfassungsgerichtshof einige Besetzungsregeln für Stiftungsrat und Publikumsrat als zu regierungsnah außer Kraft. ÖVP, SPÖ, Neos planen eine rasche Änderung, um die Minimalanforderungen des Höchstgerichts zu erfüllen.
- Drei Mandate weniger im Stiftungsrat für die Bundesregierung, dafür drei mehr für den Publikumsrat.
- Im Publikumsrat bestimmt künftig die Bundesregierung die Hälfte der Mandate aus Vorschlägen von Interessenorganisationen gesellschaftlicher Gruppen (bisher besetzten Kanzler:in oder Medienminister:in die Mehrheit). Die andere Hälfte besetzen Parteiakademien, Kammern, ÖGB, katholische und evangelische Kirche, Akademie der Wissenschaften und – neu – der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
- Das Höchstgericht verlangt mehr Anforderungskriterien für Regierungsstiftungsräte und Publikumsräte im Gesetz im Sinne der Vielfalt.
- Neue Bundesregierung, Landesregierungen und Publikumsrat dürfen ihre Stiftungsräte nicht mehr vorzeitig einwechseln.
Das Regierungsprogramm verspricht im Rahmen einer späteren "Gesamtreform" des ORF eine "Gremienreform im Rahmen eines breit angelegten Prozesses unter folgenden Gesichtspunkten:
- "Mehr Bürgerbeteiligung.
- Vielfältige Fachexpertise.
- Verstärkte Unabhängigkeit der Gremien.
- Stärkung des Publikumsrates."
Medienminister Babler indes erklärt am 21. März 2025 in einem Hintergrundgespräch mit Medienjournalist:innen zur Gremienreform: "Das war's jetzt", es sei keine weitere Gremienreform geplant. Beim Beschluss im Nationalrat versichern Babler und Abgeordnete von SPÖ und Neos, dass eine größere ORF-Reform noch kommt.
ORF-Beitrag eingefroren
Mit der Novelle wird auch die Höhe des ORF-Beitrags für weitere drei Jahre 2027 bis 2029 eingefroren bei 15,30 Euro, die seit der Einführung der Haushaltsabgabe 2024 gelten. Der ORF rechnet deshalb mit zusätzlich 220 Millionen Euro Sparbedarf in den drei Jahren.
Zusätzlich verlängert die Novelle das Limit für die Gesamteinnahmen des ORF aus dem ORF-Beitrag. Drei weitere Jahre bis 2029 darf er im Schnitt nicht mehr als 710 Millionen Euro aus der Haushaltsabgabe einnehmen. Schon 2026 kalkulierte er mit 743 Millionen Euro, das blieb im Dreijahresschnitt von 2024 bis 2026 noch im Limit. Der ORF rechnet deshalb mit zusätzlich 100 Millionen Euro Sparbedarf in den drei Jahren.
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